{"id":1229,"date":"2020-04-27T10:59:29","date_gmt":"2020-04-27T10:59:29","guid":{"rendered":"http:\/\/dev.kronstadtdraht.com\/?page_id=1229"},"modified":"2020-04-27T11:00:09","modified_gmt":"2020-04-27T11:00:09","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kronstadtdraht.de\/?page_id=1229","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.3.2&#8243;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.3.2&#8243;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.3.2&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.3.2&#8243;]<\/p>\n<h3>Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Kronstadt GmbH<\/h3>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.3.2&#8243;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.3.2&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.3.2&#8243;]<\/p>\n<p>Diese Allgemeinen Bedingungen gelten zur Verwendung gegen\u00fcber:<br \/>Einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt (Unternehmer);<br \/>Juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen.<\/p>\n<p><strong>Allgemeines<\/strong><br \/>Diese allgemeinen Bedingungen gelten ab 02. Februar 2019 f\u00fcr s\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge, Lieferungen und Leistungen der Kronstadt GmbH. Sie gelten auch ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung f\u00fcr s\u00e4mtliche zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte der genannten Art.<br \/>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers, denen Kronstadt GmbH ausdr\u00fccklich zugestimmt hat, werden in keinem Fall Vertragsinhalt. Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie im Individualvertrag mit dem Besteller schriftlich vereinbart werden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr eine die Schriftformerfordernis aufhebende Vereinbarung.<\/p>\n<p><strong>Angebotsunterlagen<\/strong><br \/>Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt. Sind Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Ma\u00dfangaben, Bestandteil eines Angebotes von Kronstadt GmbH, so sind handels\u00fcbliche Abweichungen zul\u00e4ssig, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnetsind. An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen beh\u00e4lt sich Kronstadt GmbH Eigentums- und Urheberrecht vor; sie d\u00fcrfen ohne ihre ausdr\u00fcckliche Zustimmung Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Kronstadt GmbH ist verpflichtet, vom Besteller als vertraulich bezeichnete Pl\u00e4ne nur mit dessen Zustimmung Dritten zug\u00e4nglich zu machen.<\/p>\n<p><strong>Umfang der Lieferung; Abnahme<\/strong><br \/>F\u00fcr den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung durch Kronstadt GmbH ma\u00dfgebend, soweit nicht au\u00dferhalb von ihr Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Nebenabreden bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung der Kronstadt GmbH.<br \/>Hat eine Abnahme der Ware durch den Besteller stattzufinden, ist sie vom Besteller in den Betriebsst\u00e4tten der Kronstadt GmbH innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Meldung \u00fcber die Abnahmebereitschaft durchzuf\u00fchren. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt die Ware mit Fristablauf als abgenommen. Wegen unbedeutender M\u00e4ngel kann die Abnahme nicht verweigert werden; die Rechte des Bestellers aus IX bleiben insoweit aber unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>Preis, Bezahlung und Preisanpassung<\/strong><br \/>Die Preise gelten netto, d. h. insbesondere ohne Abzug von Steuern, Abgaben, Geb\u00fchren und Z\u00f6llen ab Lieferwerk einschlie\u00dflich Verladung im Werk, jedoch ausschlie\u00dflich Verpackung, Transportversicherung, Durchfuhr-, Einfuhr- und sonstige Bewilligungen sowie sonstiger durch die Anlieferung verursachter Kosten.<br \/>Die Zahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages hat 14 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tage netto an Kronstadt GmbH zu erfolgen.<br \/>Auftr\u00e4ge unter 250 \u20ac werden mit 25 \u20ac Mindermengenzuschlag zzgl. Versandkosten berechnet.<br \/>Zahlung durch Wechsel ist nicht zul\u00e4ssig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist Kronstadt GmbH berechtigt, auf alle f\u00e4lligen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. Dieses Recht wird durch eine Stundung oder durch die Annahme von Schecks nicht ausgeschlossen. Ferner ist Kronstadt GmbH dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuf\u00fchren.<br \/>Wenn sich die Verm\u00f6genslage des Bestellers nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert, kann Kronstadt GmbH auch vom Vertrag zur\u00fccktreten, sofern der Besteller trotz Aufforderung zur Leistung Zug-um-Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit oder leistungsunf\u00e4hig ist.<br \/>Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Befindet der Besteller sich mit der Zahlung im Verzug, berechnet Kronstadt GmbH Verzugszinsen in H\u00f6he von EURIBOR plus 4 %. Der Nachweis eines h\u00f6heren oder niedrigeren Schadens bleibt zul\u00e4ssig.<br \/>Der Lieferant beh\u00e4lt sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsm\u00e4\u00dfigen Erf\u00fcllung die Lohnans\u00e4tze oder die Materialpreise \u00e4ndern. Eine angemessene Preisanpassung erfolgt au\u00dferdem wenn, die Lieferfrist nachtr\u00e4glich aus einem vom Besteller zu vertretenden Grunde verl\u00e4ngert wird, oder Art oder Umfang der vereinbarten Leistungen oder Leistung eine \u00c4nderung erfahren haben, oder das Material oder die Ausf\u00fchrung \u00c4nderungen erfahren, weil die vom Besteller gelieferten Unterlagen den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen nicht entsprochen haben oder unvollst\u00e4ndig waren.<\/p>\n<p><strong>Liefertermine; Verz\u00f6gerungen<\/strong><br \/>Die vereinbarten Liefertermine gelten nur unter der Voraussetzung wenn der K\u00e4ufer vertragliche Pflichten, auch Mitwirkungs- und Nebenpflichten wie die Beibringung von ihm zu beschaffender Unterlagen, Leistungen einer Anzahlung oder \u00e4hnliches, nicht rechtzeitig erf\u00fcllt. Anderseits sind wir berechtigt, unsere Lieferfristen und Termine entsprechend unseren Abl\u00e4ufen angemessen hinauszuschieben.<br \/>Wird nach Vertragsschluss die Lieferung durch h\u00f6here Gewalt, z. B. Krieg, Eingriffe von hoher Hand, innere Unruhen, Naturgewalten oder durch andere unvorhersehbare, von Kronstadt GmbH nicht zu vertretende Ereignisse wie Arbeitskampfma\u00dfnahmen, nicht zu vertretende Betriebsst\u00f6rungen usw. verz\u00f6gert, verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit.<br \/>Wird Kronstadt GmbH die Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen durch die Behinderung gem\u00e4\u00df vorstehendem Abschnitt 2 nicht nur vor\u00fcbergehend unm\u00f6glich oder unzumutbar, so kann sie vom Vertrag zur\u00fccktreten; das gleiche Recht hat der Besteller, wenn ihm die Abnahme wegen der Verz\u00f6gerung unzumutbar ist.<br \/>Kommt Kronstadt GmbH in Verzug, so kann der Besteller nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur\u00fccktreten. Dasselbe gilt, sofern Kronstadt GmbH die Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtung aus von ihr zu vertretenden Gr\u00fcnden unm\u00f6glich ist.<br \/>Ein dem Besteller oder Kronstadt GmbH nach vorstehenden Ziffern 3 und 4 zustehendes R\u00fccktrittsrecht erstreckt sich grunds\u00e4tzlich nur auf den noch nicht erf\u00fcllten Teil des Vertrages. Soweit erbrachte Teillieferungen bzw. -leistungen f\u00fcr den Besteller nicht verwendbar sind, ist er auch zum R\u00fccktritt hinsichtlich dieser Teile berechtigt.<br \/>Alle anderen Anspr\u00fcche gegen\u00fcber Kronstadt GmbH im Hinblick auf Verz\u00f6gerung sind ausgeschlossen, sofern nicht eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit durch Kronstadt GmbH vorliegen.<\/p>\n<p><strong>Gefahr\u00fcbergang; Versendung<\/strong><br \/>Mit der \u00dcbergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtf\u00fchrer, jedoch sp\u00e4testens mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Besteller \u00fcber. F\u00fcr die Auslegung der Handelsklauseln gelten die Incoterms\u00ae 2010 in der bei Vertragsschluss jeweils g\u00fcltigen Fassung. Versandfertig gemeldete Ware muss sp\u00e4testens zum vereinbarten Liefertermin abgeholt werden; andernfalls lagert Kronstadt GmbH sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers und berechnet sie als ab Werk geliefert. Kronstadt GmbH ist berechtigt, Teillieferungen durchzuf\u00fchren und diese zu berechnen. Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche M\u00e4ngel aufweisen; die Rechte aus Abschnitt IX bleiben unber\u00fchrt.<br \/>Bei Lieferung auf Baustellen werden befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt, das sind solche, die mit beladenem schwerem Lastzug befahren werden k\u00f6nnen. Sind diese nicht verf\u00fcgbar, oder Baustelle ist nicht besetzt, gehen eventuell auftretende Sch\u00e4den und zus\u00e4tzliche Abladezeiten zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p><strong>Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>Kronstadt GmbH beh\u00e4lt sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung aller ihr aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Der Besteller ist zur Verarbeitung oder Verbindung der Erzeugnisse von Kronstadt GmbH mit anderen Erzeugnissen im Rahmen seines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetriebes berechtigt. An den durch Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Gegenst\u00e4nden erwirbt Kronstadt GmbH zur Sicherung ihrer in Abschnitt 1. genannten Anspr\u00fcche Miteigentum, das der Besteller schon jetzt an Kronstadt GmbH \u00fcbertr\u00e4gt. Der Besteller hat die dem Miteigentum von Kronstadt GmbH unterliegenden Gegenst\u00e4nde als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Die H\u00f6he des Miteigentumsanteils bestimmt sich nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes, den das Erzeugnis der Kronstadt GmbH und der durch die Verbindung entstandene Gegenstand zur Zeit der Verbindung haben.<br \/>Der Besteller ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Besteller tritt schon jetzt alle ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an Kronstadt GmbH ab. Werden Kronstadt GmbH geh\u00f6rende Erzeugnisse zusammen mit anderen Waren weiterverkauft, so ist die Kaufpreisforderung in H\u00f6he des Preises der Erzeugnisse von Kronstadt GmbH abgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller Anspr\u00fcche nach Abschnitt VIII. 1. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte aus diesem Abschnitt k\u00f6nnen widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Vertragspflichten uns gegen\u00fcber nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug kommt. Diese Rechte erl\u00f6schen auch ohne ausdr\u00fccklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen l\u00e4nger als nur vor\u00fcbergehend einstellt. Auf Verlangen von Kronstadt GmbH hat der Besteller unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die im Eigentum oder Miteigentum von Kronstadt GmbH stehende Ware ver\u00e4u\u00dfert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung zustehen, sowie Kronstadt GmbH auf seine Kosten \u00f6ffentlich beglaubigte Urkunden \u00fcber die Abtretung der Forderungen auszustellen.<br \/>Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die im Vorbehaltseigentum oder Miteigentum von Kronstadt GmbH stehenden Gegenst\u00e4nden oder die an diese abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt. Pf\u00e4ndungen oder sonstige Rechtsbeeintr\u00e4chtigungen der ganz oder teilweise Kronstadt GmbH geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nde oder Forderungen hat der Besteller Kronstadt GmbH unverz\u00fcglich mitzuteilen. Der Besteller tr\u00e4gt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf die Vorbehalts oder Sicherungseigentum und zu einer Wiederbeschaffung des Gegenstandes aufgewendet werden m\u00fcssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden k\u00f6nnen.<br \/>Kronstadt GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen schuldhaften Verletzung der Vertragspflichten des Bestellers die Herausgabe der im Vorbehalts- oder Miteigentum von Kronstadt GmbH stehenden Waren zu verlangen. Macht Kronstadt GmbH von diesem Recht Gebrauch so liegt \u2013 unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen \u2013 nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag vor, wenn Kronstadt GmbH dies ausdr\u00fccklich schriftlich erkl\u00e4rt. \u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr Kronstadt GmbH bestehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so wird Kronstadt GmbH auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherungen nach ihrer Wahl freigeben.<br \/>Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt eine dem Eigentumsvorbehalt in diesem Bereich entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist f\u00fcr die Entstehung solcher Rechte die Mitwirkung des Bestellers notwendig, so hat er alle Ma\u00dfnahmen zu treffen, die zur Begr\u00fcndung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.<br \/>Soweit nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, die Vereinbarung einer weitergehenden Eigentumsvorbehaltsregelung (z. B. die Vorausabtretung der Forderungen des K\u00e4ufers aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung der von Kronstadt GmbH gelieferten Ware) zul\u00e4ssig ist, wird der K\u00e4ufer auf Verlangen von Kronstadt GmbH mit dieser eine solche Vereinbarung treffen. Beanstandungen wegen unrichtiger, mangelhafter oder unvollst\u00e4ndiger Lieferungen Beanstandungen sind Kronstadt GmbH unverz\u00fcglich, bei offenen M\u00e4ngeln sp\u00e4testens innerhalb von 8 Tagen, unter Angabe aller notwendigen Einzelheiten wie Ger\u00e4tetyp, Ger\u00e4tenummer und Art der St\u00f6rung anzuzeigen.<\/p>\n<p><strong>Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel<\/strong><br \/>Die Kronstadt GmbH ist verpflichtet, s\u00e4mtliche M\u00e4ngel bzw. Abweichungen zu beheben, die auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausf\u00fchrung der Ware beruhen.<br \/>Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 12 Monate, soweit nicht Anspr\u00fcche gem\u00e4\u00df nachstehender Ziffern 5 dieses Abschnitts geltend gemacht werden. F\u00fcr diese gelten die vereinbarten Rahmen, so verk\u00fcrzt sich die Frist entsprechend.<br \/>Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verj\u00e4hrungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahren\u00fcbergangs vorlag, kann Kronstadt GmbH als Nacherf\u00fcllung nach Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Das beanstandete Erzeugnis ist zur Instandsetzung an Kronstadt GmbH oder die n\u00e4chstgelegene, vom Kronstadt GmbH jeweilige Produktgebiet anerkannte Kundendienststelle einzusenden. Die Kosten des billigsten Hin- und R\u00fcckversandes von\/zur f\u00fcr die urspr\u00fcngliche Lieferung der Erzeugnisse vereinbarten Lieferadresse des Bestellers im Inland gehen zu Lasten Kronstadt GmbH, sofern sich die Beanstandung als berechtigt erweist. Die M\u00e4ngelbeseitigung erfolgt durch Austausch oder Instandsetzung der mangelhaften Erzeugnisse durch Kronstadt GmbH bei dem Besteller. M\u00e4ngelbeseitigungen am Aufstellungsort erfolgen nur im Rahmen von besonderen Vereinbarungen. Der Eigentumsvorbehalt besteht an der ausgetauschten Ware zu Gunsten Kronstadt GmbH fort.<br \/>Eine Sachm\u00e4ngelhaftung ist ausgeschlossen, wenn das Erzeugnis von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft ver\u00e4ndert wird, es sei denn, dass der Mangel nicht in urs\u00e4chlichem Zusammenhang mit den Ver\u00e4nderungen steht, sowie wenn Vorschriften f\u00fcr Versand, Verpackung, Einbau, Behandlung, Verwendung, Wartung oder Reparatur durch nicht autorisierte Dritte erfolgen oder vom Besteller oder Dritten nicht befolgt werden, oder wenn fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, oder eine \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung vorliegt.<br \/>Hat der Besteller die gelieferte mangelhafte Sache gem\u00e4\u00df ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist Kronstadt GmbH im Rahmen der Nacherf\u00fcllung verpflichtet, dem Besteller die erforderlichen Aufwendungen f\u00fcr das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen (Aufwendungsersatz). Die Rechte des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn er bei Einbau oder Anbringen der mangelhaften Sache den Mangel kennt. Ist dem Besteller ein Mangel infolge grober Fahrl\u00e4ssigkeit unbekannt geblieben, kann der Kunde Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn Kronstadt GmbH den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Sache \u00fcbernommen hat.<br \/>Nat\u00fcrlicher Verschlei\u00df und Besch\u00e4digung durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung sind von der Sachm\u00e4ngelhaftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet Kronstadt GmbH nicht f\u00fcr Ver\u00e4nderungen des Zustands oder der Betriebsweise der Erzeugnisse durch unsachgem\u00e4\u00dfe Lagerung oder ungeeignete Betriebsmittel sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen. Die Gew\u00e4hr erstreckt sich nicht auf M\u00e4ngel, die auf Konstruktionsfehlern oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Besteller die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat. F\u00fcr beigestellte Teile des Bestellers \u00fcbernimmt Kronstadt GmbH keine Gew\u00e4hr.<br \/>Der Besteller hat Kronstadt GmbH oder einem zur Gew\u00e4hrleistung verpflichteten Dritten f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Gew\u00e4hrleistungsarbeiten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Er ist zur Eigenvornahme solcher Arbeiten mit der Zustimmung der Kronstadt GmbH berechtigt. Die zur Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen tr\u00e4gt Kronstadt GmbH in einem Rahmen, der in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu dem Wert der Sache in mangelfreien Zustand, zur Bedeutung des Mangels und\/oder zur M\u00f6glichkeit, auf eine andere Art Nacherf\u00fcllung zu erlangen, stehen muss; dar\u00fcber hinausgehende Kosten tr\u00e4gt der Besteller.<br \/>Hat der Besteller einen Anspruch auf Nacherf\u00fcllung und verlangt er die Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung), so ist Kronstadt GmbH auch zum kostenlosen Ausbau und Abtransport der mangelhaften sowie Einbau der mangelfreien Sache verpflichtet (\u00bbAus- und Einbau\u00ab). Bei unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten f\u00fcr Aus- und Einbau hat Kronstadt GmbH das Recht, dem Besteller anstelle von Aus- und Einbau auf die Kostenerstattung in H\u00f6he eines angemessenen Betrages zu verweisen. Bei der Bemessung dieses Betrages sind der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand und die Bedeutung des Mangels zu ber\u00fccksichtigen und zu gew\u00e4hrleisten, dass durch die Beschr\u00e4nkung auf eine Kostenbeteiligung von Kronstadt GmbH das Recht des Bestellers auf Erstattung von Aus- und Einbaukosten nicht umgangen wird. Das dem Besteller wegen einer solchen Herabsetzung des Ersatzes f\u00fcr Aus- und Einbaukosten zustehende Recht auf R\u00fccktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises bleibt unber\u00fchrt.<br \/>Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbest\u00e4tigung oder in den Spezifikationen ausdr\u00fccklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt l\u00e4ngstens bis zum Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist. Ist eine Abnahmepr\u00fcfung vereinbart, gilt die Zusicherung als erf\u00fcllt, wenn der Nachweis der betreffenden Eigenschaften anl\u00e4sslich dieser Pr\u00fcfung erbracht worden ist. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erf\u00fcllt, hat der Besteller zun\u00e4chst Anspruch auf unverz\u00fcgliche Nachbesserung durch den Lieferanten. Hierzu hat der Besteller dem Lieferanten die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gew\u00e4hren. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, so hat der Besteller Anspruch auf die f\u00fcr diesen Fall vereinbarte Entsch\u00e4digung oder, sofern eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der Mangel derart schwerwiegend, dass er nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden kann, und sind die Lieferungen oder Leistungen zum bekanntgegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Ma\u00dfe brauchbar, hat der Besteller das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils zu verweigern oder, wenn ihm eine Teil-Annahme wirtschaftlich unzumutbar ist, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Der Lieferant kann nur dazu verpflichtet werden, die Betr\u00e4ge zur\u00fcckzuerstatten, die ihm f\u00fcr die vom R\u00fccktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind.<br \/>F\u00fcr Anspr\u00fcche des Bestellers wegen mangelhafter Beratung oder dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten haftet der Lieferant nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<br \/>Die Verj\u00e4hrungsfrist wird f\u00fcr die Dauer der f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung notwendigen Zeit gehemmt. Sie beginnt nicht erneut. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zur\u00fccktreten oder die Verg\u00fctung mindern.<br \/>Weitergehende Rechte aufgrund von M\u00e4ngeln \u2013 insbesondere vertragliche oder au\u00dfervertragliche Anspr\u00fcche auf Schadensersatz, die nicht an der Ware selbst entstanden sind \u2013 sind in dem in Ziffer XI. bestimmten Umfang (siehe Haftungsausschluss) ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Erweist sich eine M\u00e4ngelr\u00fcge als unberechtigt, so ist Kronstadt GmbH berechtigt, dem Besteller alle Aufwendungen, die durch diese entstanden sind, zu berechnen. F\u00fcr Rechtsm\u00e4ngel, die nicht in der Verletzung von Schutzrechten Dritter begr\u00fcndet sind, gelten die Bestimmungen dieser Ziffer entsprechend.<\/p>\n<p><strong>Verletzung von Schutzrechten<\/strong><br \/>Werden Gegenst\u00e4nde nach vom Besteller gelieferten Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Anweisungen gefertigt, ist dieser allein daf\u00fcr verantwortlich, dass damit keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wegen Schutzrechtsverletzungen, die auf der Beachtung der vom Besteller gelieferten Unterlagen oder seinen Anweisungen beruhen, stehen ihm keine Rechte gegen Kronstadt GmbH zu. Wird Kronstadt GmbH wegen einer derartigen Schutzpflichtverletzung von Dritten in Anspruch genommen, hat sie der Besteller in vollem Umfang von diesen Anspr\u00fcchen freizustellen.<\/p>\n<p>Haftung auf Schadenersatz<br \/>Andere als die vorstehend genannten Anspr\u00fcche des Bestellers, insbesondere Anspr\u00fcche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:<br \/>bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen von Kronstadt GmbH;<br \/>bei von Kronstadt GmbH zu vertretendem anf\u00e4nglichen Unverm\u00f6gen bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in diesen F\u00e4llen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt; jedoch begrenzt auf solche Risiken, gegen die sich Kronstadt GmbH in zumutbarer Weise versichern kann; f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes f\u00fcr Personen oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden; wenn Eigenschaften fehlen, die zugesichert sind, soweit die Zusicherung jeweils reicht. Soweit die Haftung von Kronstadt GmbH ausgeschlossen ode beschr\u00e4nktist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erf\u00fcllungsgehilfen.<br \/>Alle F\u00e4lle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Anspr\u00fcche des Bestellers, gleichg\u00fcltig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschlie\u00dfend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdr\u00fccklich genannten Anspr\u00fcche auf Schadensersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder R\u00fccktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Anspr\u00fcche des Bestellers auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Auftr\u00e4gen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Sch\u00e4den. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht f\u00fcr Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Lieferanten, jedoch gilt er auch f\u00fcr Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit von Hilfspersonen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.<\/p>\n<p><strong>Sonstige Bestimmungen<\/strong><br \/>Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche Lieferungen und Leistungen der Parteien aus ihrer Gesch\u00e4ftsverbindung ist der Sitz Kronstadt GmbH (Lieferwerk). Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis, auch f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Scheck- und Wechselklagen ist der Sitz von Kronstadt GmbH. Kronstadt GmbH kann daneben den Vertragspartner nach ihrer Wahl auch an dessen Hauptsitz oder bei jedem anderen zust\u00e4ndigen Gericht verklagen. Dieser Gerichtsstand gilt ebenfalls f\u00fcr Streitigkeiten \u00fcber die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<p>Der Besteller ist zur Abtretung seiner Anspr\u00fcche aus den Gesch\u00e4ftsverbindungen nur mit der vorherigen und schriftlichen Zustimmung von Kronstadt GmbH berechtigt.<br \/>Es gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts, soweit es auf die Geltung einer anderen Rechtsordnung verweist. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts (C.I.S.G.) und sonstiger der Vereinheitlichung des internationalen Kaufs dienender bilateraler und multilateraler Abkommen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><em>Stand: 01.02.2019<\/em><\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.3.2&#8243;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.3.2&#8243;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.3.2&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.3.2&#8243;] Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Kronstadt GmbH &nbsp; [\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.3.2&#8243;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.3.2&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.3.2&#8243;] Diese Allgemeinen Bedingungen gelten zur Verwendung gegen\u00fcber:Einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt (Unternehmer);Juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen. 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